Die EWIBO muss ihrem ehemaligen Geschäftsführer Berthold Klein-Schmeink eine Abfindung in Höhe von 145.173,44 Euro bezahlen. Das entschied heute das Arbeitsgericht Bocholt in erster Instanz. Im übrigen wurde die Klage Klein-Schmeinks abgewiesen Die Kammer stellt fest, dass die Kündigung vom 15. ...
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