Von BERTHOLD BLESENKEMPER Berthold Klein-Schmeink die Geschäftsführung der EWIBO zu entziehen, war unstreitig rechtmäßig. Das Arbeitsgericht Bocholt tat sich heute im Verfahren gegen das beklagte Unternehmen nach eigenen Angaben allerdings schwer damit, ausreichende Gründe für die ebenfalls ausgesp...
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